Ruhen Sie sich bei uns aus ...

Unterkunftsordnung

  1. Die Unterkunft ist nach der ordentlichen Buchung des Termins, Ausfüllen und Zusendung des Anmeldeformulars möglich, welches auf den Webseiten des Vermieters zur Verfügung ist, in welchem sind erforderliche Angabe über die Gäste anzuführen (diese werden in ein Gastbuch eingetragen), sowie nach der Bezahlung des Gesamtpreises für die Unterkunft, einschließlich der Gebühren, vorab per Kontoüberweisung auf das Konto des Vermieters. In Bezug auf eine mögliche Abwesenheit des Vermieters bei der Übergabe der Hütte zur Unterkunft ist die Barbezahlung am Ort nicht möglich.

  2. Im Fall einer vorzeitigen Unterbrechung der Unterkunft ohne Verschulden des Vermieters hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückbezahlung des bezahlten Gesamt - oder Teilpreises für die Unterkunft.

  3. Die Gäste sind verpflichtet, die Hütte nur für die Erholung zu nutzen, sie dürfen keine Unternehmen - oder Werbetätigkeit, oder eine gesetzwidrige Tätigkeit zu betreiben.

  4. In der Hütte ist Rauchen verboten, sowie Tiere sind nicht zugelassen.

  5. Der Vermieter ist berechtigt, eine Stichprobekontrolle der Nutzung der Hütte von den Gästen auf Einklang mit dieser Unterkunftsordnung durchzuführen, und zwar jederzeit während des Aufenthalts nach einer vorherigen Mitteilung.  

  6. Die Geräte und Sauna sind im Einklang mit der Gebrauchsanweisung zu nutzen  

  7. Zur Heizung im Kachelofen ist die Anweisung des Vermieters erforderlich, die Hütte darf während der Heizung im Ofen nicht verlassen werden, das Feuer ist erlöschen lassen. Der Kachelofen ist nicht als eine primäre Energiequelle für die Heizung und Kochen vorgesehen, lediglich als Ersatzquelle.  

  8. Gerichte dürfen nur in der Küche zubereitet werden.

  9. Sortieren Sie den Abfall, die Gefäße für getrennten Abfall sind im technischen Raum. 2 Abfallgefäße für den gemischten Haushaltsabfall stehen hinter die Hütte und sind mit den bezahlten Abfallbeuteln versehen. Die Eimer für getrennte Müllsammlung sind 150 m von der Hütte.

  10. Werfen Sie bitte nicht die hygienische Mittel, feuchtes Toilettenpapier und Babywindel in die Toilette ab, es droht ein Risiko der Verstopfung der Abwasserrohre.

  11. Die Nutzung eigener elektrischen Geräte, mit Ausnahme von PC und ähnlichen und hygienischen Geräten, ist verboten.

  12. Handhabung von Gaskessel, Hauptgasventil, Wassersperrventil, Leitungsschutzschalter oder vom Verteilerschrank ist verboten. Im Störungsfall rufen Sie bitte den Vermieter an, führen Sie keine Reparaturen selbst durch.

  13. Beachten Sie übliche Brandsicherheitsmaßnahme, ein offenes Feuer in der Hütte ist verboten, in der Hütte sind Rauchmelder installiert. Im der Feuergefahr finden Sie das Feuerlöschgerät im technischen Raum.

  14. Die Verschiebung und Ausräumung der Ausstattung der Hütte sind verboten.

  15. Die Gäste sind verpflichtet, die Hütte und ihre Umgebung sauber halten. Im Falle einer groben Verunreinigung sind die Kosten auf die Beseitigung dieser Verunreinigung dem Vermieter zu ersetzen .

  16. Die Schuhe sind an dem dafür vorgesehenen Ort abzulegen. Der Eintritt in die Hütte mit den Ski- und Außenschuhen ist verboten. Für die Ski- und Sportschuhe ist der Skilagerraum und Vorraum vorgesehen, für das Trocken der Kleidung ist der technische Raum vorgesehen (Heizkörper mit dem Wäscheständer).

  17. Helfen Sie uns die Umwelt zu schützen. Sparen Sie Wasser, schalten Sie die Beleuchtung aus, schließen Sie die Fenster und Türe. Die Hütte ist mit einem zentralen Gaskessel geheizt, die Temperatur im Obergeschoss wird mit den Thermostatventilen an den Heizkörpern angepasst (22°C = Stufe 3).
  18. Bei Mängeln an der Ausstattung der Hütte sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden.

  19. Im Schadenfall am Vermögen des Vermieters ist der Kunde verpflichtet diesen Schaden aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Vermieters per Kontoüberweisung zu ersetzen. Die Ausstattung der Berghütte ist neu, beachten Sie insbesondere die Glastüre in den Badezimmern.

  20. Der Vermieter ist nicht für die Vermögenschäden der Gäste und bei der Entfremdung ihrer Sachen verantwortlich.

  21. Schließen Sie alle Eingangstüre und Fenster, wenn Sie die Hütte verlassen, prüfen Sie, ob die Fenster und Türe sind zu, um das Risiko des Diebstahls zu beschränken.

  22. Der Vermieter hat alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, damit es zu keiner Gesundheitsverletzung der Gäste kommt. Er ist nicht für die Gesundheitsverletzung der Gäste verantwortlich. Die Gäste haben die Kinder oder gepflegte Personen zu beaufsichtigen.

  23. Der Kunde hat die alle übergegebenen Schlüssel nach der Absprache zurückzugeben. Beim Verlust hat der Kunde den Schaden zu ersetzen.

  24. Der Anreisetag ist bei einer wöchentlichen Unterkunft immer der Freitag, die Hütte steht ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Der Vermieter teilt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zur Übergabe der Hütte mit. Die Hütte ist immer binnen 10:00 Uhr am Abreisetag auszuräumen.

  25. Vor der Rückgabe der Hütte machen Sie eine übliche Reinigung.

  26. Wir bitten Sie um die Schneebeseitigung vom Vorplatz, Durchgang und Garageplatz, diese Räume werden einmal wöchentlich gepflegt.  In der Garage ist ein Gefäß mit dem Streugut für glatte Flächen.

  27. Diese Unterkunftsordnung legt die Bedingungen für die Nutzung der Hütte fest, die Rechte und Pflichten bilden den Bestandteil des Unterkunftsvertrages. 


Wir freuen uns auf Ihr Besuch

Berghütte Polubný, Horní Polubný  Nr. 945 , Kořenov, PLZ: 468 50, Tschechische Republik  
GPS: 50.7733578N, 15.3444731E